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AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Erteilung des Auftrages als vom Besteller anerkannt und rechtsverbindlich. Abweichenden Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Wenn bei früheren Lieferungen Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert worden sind, so stellen diese Ausnahmen dar und sind für dieses Geschäft unwirksam.   

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.   

2. Preise
Unsere Preise verstehen sich in EURO mit Lieferung frei Haus innerhalb Deutschland. Versand innerhalb der Europäischen Union auf Anfrage. Die Preise schließen keinen Zoll und Versicherung ein, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die jeweils gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer (Mwst..) wird zusätzlich berechnet und ist in jedem Fall vom Besteller (Käufer) zu tragen. Die Preise sind freibleibend und beruhen auf der derzeitigen Kostensituation. Falls bis zum Liefertag Änderungen in den Kostenfaktoren eintreten, z. B. durch Preiserhöhungen unserer Zulieferer, behalten wir uns die entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Dies gilt auch für bereits bestätigte Aufträge.   

3. Lieferung
Für die Lieferfristen ist das Datum der Auftragsbestätigung maßgebend. Sie beginnen jedoch nicht vor fälliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie einer etwa vereinbarten Zahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn zu ihrem Ablauf die Ware unseren Geschäftssitz verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
 Sind wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist erfolglos gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8 gegeben.

 

Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft.

 

Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuziehen oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare Umstände wie z. B. Betriebsstörungen aber auch das Fehlen von Transportmitteln sowie von uns nicht verschuldeter Mangel an Rohstoffen und Energie, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt, wie zuvor beschrieben, eintritt. Der Besteller kann uns in einem solchen Fall auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Besteller vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurü cktreten.

4. Vertragsschluss
(1) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Zusendung der bestellten Ware zustande oder bereits zuvor, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung erhält. Die Zusendung der bestellten Ware oder die Auftragsbestätigung erfolgen in der Regel binnen 5 Werktagen. Die elektronische Eingangsbestätigung, die der Kunde nach Absendung der Bestellung erhält, gilt nicht als Auftragsbestätigung, sondern bestätigt nur das vollständige Ausfüllen der Eingabemaske und den Eingang der Bestellung bei Sundermann Bürokonzepte GmbH.
(2) Sundermann Bürokonzepte GmbH behält sich vor, eine Bestellung auch nach Zugang einer etwaigen gesondert erfolgenden Auftragsbestätigung bei dem Kunden zu stornieren (Rücktrittsvorbehalt), falls er von dem Hersteller oder Vorlieferanten der bestellten Ware nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird, Sundermann Bürokonzepte GmbH dieser Umstand bei Absendung der Auftragsbestätigung nicht bekannt war und er ihn auch nicht zu vertreten hat.
(3) Änderungen und Irrtümer bei der Preisangabe im Onlineshop bleiben vorbehalten. Die Abbildungen sind den bestellten Waren ähnlich.
    
5. Abnahme/Rückgabe
Erfüllt der Besteller seine Abnahmepflichten nicht, so steht es uns unbeschadet sonstiger Rechte frei, den Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Bestellers freihändig zu verkaufen. An die Vorschriften über den Selbsthilfeverkauf sind wir dabei nicht gebunden.

 

Tritt der Besteller nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück, ohne dass ein Fall der Ziffer 8 vorliegt und erklären wir uns hiermit einverstanden, so ist der Besteller zur Zahlung einer Abstandssumme von 10 % des Verkaufspreises verpflichtet, ohne dass wir einen entsprechenden Schaden nachweisen müssen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

Rücknahmen von Liefergegenständen im Kulanzwege setzen einwandfreien Zustand, Originalverpackung und frachtfreie Anlieferung nach Terminverständigung voraus. Wir sind zur Berechnung angemessener, uns durch die Rücknahme entstandener Kosten berechtigt.

6. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zum angegebenen Zahlungsdatum netto ohne Abzug fällig. Evtl. Skontogewährung erfolgt nach Absprache.

 

Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber zum Einzug übernommen, wobei wir keine Gewähr für die rechtzeitige Präsentation und Protesterhebung übernehmen und Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers gehen.

 

Zahlungen sind erst dann erfolgt, wenn wir endgültig nach Abzug aller uns entstandenen Kosten über den Rechnungsbetrag zzgl. aller Nebenkosten verfügen können und aus einer etwaigen Wechselhaftung befreit sind. Im sog. Scheck-Wechselverkehr gilt damit die Scheckzahlung nicht als endgültige Bezahlung einer Rechnung, sondern erst die Einlösung des Wechsels durch den Bezogenen.

 

Alle Zahlungen werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils auf unsere älteste Forderung angerechnet.

 

Zur Aufrechnung, Einbehaltung von Zahlungen oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.   

7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Sundermann Bürokonzepte GmbH.
 
8. Gewährleistung
Sachmängel oder Beanstandungen wegen Falschlieferungen sind, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder kostenloser Ersatzlieferung verpflichtet. Bei wiederholt fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Besteller Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 8 gegeben.  

9. Verjährung, allgemeine Haftungsbeschränkung
Mängelansprüche und Rückgriffsansprüche verjähren binnen 12 Monaten nach Erhalt der Ware. Sonstige Ansprüche verjähren binnen gleicher Frist beginnend mit der Entstehung der Ansprüche. Dieses gilt nicht für den Verbrauchsgüterkauf.

 

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sundermann Bürokonzepte GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sundermann Bürokonzepte GmbH beruhen oder es sich um sonstige Schäden handelt, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sundermann Bürokonzepte GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sundermann Bürokonzepte GmbH beruhen.

 

Die vorstehenden Bestimmungen zur Verjährung und Begrenzung der Schadensersatzverpflichtung finden auf entgegenstehende Regelungen des Produkthaftungsgesetzes keine Anwendung.   

10. Schutzrechte
Falls Lieferungen nach Zeichnungen, Spezifikationen oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Bestellers vorzunehmen sind, steht dieser dafür ein, das Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten und Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.

 

Uns überlassene Zeichnungen, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch zurückgesandt, sonst sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.
 
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Mönchengladbach.
Gerichtsstand ist beim Rechtsverkehr mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ausschließlich unser Firmensitz, auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.
 Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu verklagen.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht.

 

Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, eine dem ursprünglich wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommende Regeleung zu treffen, dies gilt entsprechend auch für Regelungslücken.

 

Wir weisen darauf hin, dass wir die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Bestellers nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.

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